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Unsere Qualiät.

Gesetzliche Grundlagen

  • Kantonal: Die Fachstelle Pflegekind Aargau untersteht seit dem 1. Januar 2014 der Aufsicht durch den Kanton Aargau, Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (SHW) im Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS). Nach dem Melde- und Aufsichtsverfahren wurde der Fachstelle Pflegekind Aargau die Erfüllung der Qualitätskriterien bestätigt.
  • National: Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Link: Pflegekinderverordnung, PAVO)
  • International: Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Link: UN – Kinderrechtskonvention)

Qualität

Pädagogik

Geschwisterplatzierungen: getrennt oder gemeinsam, Link: Geschwisterplatzierungen

Datenschutz

  • Personenbezogene Daten
    Die Fachstelle Pflegekind Aargau nimmt Ihren Datenschutz bei der Betreibung ihrer Website sehr ernst, behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und hält sich an das „Bundesgesetz über den Datenschutz“. Die Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Ohne Einwilligung werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben.
  • Zahlungen
    Die Fachstelle Pflegekind Aargau behandelt Zahlungsdaten jeglicher Art äusserst vertraulich.
  • Urheberrechte
    Die Urheber- und alle anderen Rechte an Texten, Bildern und weiteren Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Fachstelle Pflegekind Aargau oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.