Die Fachstelle Pflegekind Aargau koordiniert und begleitet Pflegeunterbringungen im Auftrag öffentlicher Stellen wie Jugend- und Familienberatungen, Sozialdiensten, Kinder- und Erwachsenenschutzdiensten und anderen.
Die Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebenden ist durch Leistungsvereinbarungen und eine Garantie der Kostenübernahme geregelt. Als Auftragnehmerin trägt die Fachstelle Pflegekind Aargau während des Aufenthalts des Pflegekindes bei Pflegeeltern eine delegierte Verantwortung. Die Federführung und das Case-Management bleiben jedoch bei der zuweisenden Instanz.
Die Pflegeeltern werden von uns sorgfältig ausgewählt und ausgebildet, vertraglich angestellt und entschädigt. Unser Team besteht aus ausgewiesenen Fachpersonen. Sie sind in Sozialer Arbeit, Psychologie oder verwandten Fachgebieten qualifiziert und haben sich überdies für die Arbeit mit Kindern und Familien weitergebildet.
Die Fachstelle hält die zuweisenden Stellen über die Entwicklung des Pflegeverhältnisses stets auf dem Laufenden. Die Eingewöhnungsphase des Kindes wird besonders engmaschig begleitet. So kann es gelingen, einem Kind ein Stück unbeschwerte Kindheit zurückzugeben.
Die Fachstelle Pflegekind Aargau bietet für Kinder ab dem Babyalter Dauer-, Entlastungs- oder Ferienplätze sowie Notfallaufenthalte an. Kinder können in der Regel bis zum 18. Altersjahr oder bis zum Ende der ersten Ausbildung bei der Pflegefamilie bleiben.
Wenn Pflegekinder achtzehn Jahre alt und damit volljährig werden, wird das Pflegeverhältnis aufgehoben. Viele dieser jungen Menschen fühlen sich von den neuen Anforderungen des Erwachsenwerdens überfordert. Unter anderen Dingen ist die Finanzierung nicht mehr klar geregelt. Der Verbleib in der Pflegefamilie wird oft in Frage gestellt.
Dadurch sind Pflegekinder gegenüber jungen Erwachsenen, die in ihren Familien aufwachsen können, benachteiligt. Es entsteht eine Chancenungleichheit. Diesem Umstand möchten wir entgegenwirken und setzen uns dafür ein, dass Pflegekinder über das achtzehnte Lebensjahr hinaus bis zum Abschluss ihrer Ausbildung und schrittweise bis zu ihrer Selbstständigkeit weiter begleitet werden können. Dafür haben wir die Konzepte «Betreuung 18plus in Pflegefamlien» und «Care leaver Light» entwickelt.
Begleitung
Die Fachstelle Pflegekind Aargau unterstützt dabei den Verbleib des*der jungen Erwachsenen bei der Pflegefamilie und begleitet diese beratend.
Finanzierung
Die Finanzierung bleibt bis zur Vollendung der Ausbildung oder bis der*die junge Erwachsene finanziell auf eigenen Beinen stehen kann, bei der bisher für die Finanzierung verantwortlichen Gemeinde.
Zivilrechtlicher Wohnsitz
In vielen Fällen wird der zivilrechtliche Wohnsitz an den Ort verlegt, wo der*die junge Erwachsene hauptsächlich wohnt und einen Bezug hat. Lebt er*sie nach wie vor bei der Pflegefamilie, kann er in dieser Gemeinde angemeldet werden. Der zivilrechtliche Wohnsitz muss nur dann nicht zwingend verlegt werden, wenn der*die junge Erwachsene einen Bezug zum Ort hat, wo seine Eltern angemeldet sind.
Rückerstattungspflicht Sozialhilfe
Sozialhilfe, die an Minderjährige und Volljährige in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Altersjahr ausgerichtet wurden, unterliegen nicht der Rückerstattungspflicht (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz; Voraussetzung, Umfang und Ausnahmen § 20 SPG, 4)
Für detailliertere Informationen zum Konzept «Care Leaver Light» und zum weitergehenden Betreuungskonzept «Care Leaver 18plus» rufen Sie uns bitte an. Besten Dank!
Der Langzeitaufenthalt
Können Eltern ihre Aufgaben auf Dauer nicht erfüllen, bleibt es bis zur Selbstständigkeit in seiner Pflegefamilie und kehrt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu den Herkunftseltern zurück. Durch die Langzeitunterbringung soll das Kind ein geborgenes Zuhause bekommen und verlässliche, dauerhafte Beziehungen eingehen können.
Vereinzelt gelingt es den leiblichen Müttern und Vätern, ihre familiäre Situation wieder zu festigen. In solchen Fällen ist eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich, vorausgesetzt, die Beziehung zwischen Eltern und Kind ist nach wie vor intakt (mehr dazu unter «Was wir tun»/Rückkehr). Die Fachstelle legt Wert darauf, dass bei einer Rückkehr der Kontakt zur Pflegefamilie erhalten bleibt, beispielsweise in Form einer Patenschaft.
Der Entlastungs- oder Ferienaufenthalt
Es gibt Mütter und Väter, die ihren Erziehungsaufgaben zwar grundsätzlich gewachsen sind, zwischendurch aber aus verschiedenen Gründen eine Entlastung nötig haben. Für solche Fälle hält die Fachstelle Entlastungsplätze bereit. Dann verbringen Kinder einzelne Tage, Wochenenden oder Ferien in einer Pflegefamilie.
Übergangs-/Notfallaufenthalt
In akuten Notsituationen, etwa wenn ein Kind durch häusliche Gewalt gefährdet ist, kommt es zu einem Übergangs-/Notfallaufenthalt. Ein solcher Aufenthalt ist immer befristet und dauert wenige Tage bis maximal ein halbes Jahr – bis eine Anschlusslösung gefunden ist.
Notfallaufenthalte sind sehr anspruchsvoll und erfordern von den Pflegeeltern hohe Belastbarkeit und Professionalität. Deshalb werden Notfall-Pflegeeltern von der Fachstelle Pflegekind Aargau besonders sorgfältig und intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Ein Kind anmelden
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